Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberpfundzollherr

Oberpfundzollherr

, m.

Beamter, der die Oberaufsicht bei der Erhebung des Pfundzolls (I) hat
  • damit aber auch die ieweilen verordnete oberpfundzollherren wiszen können, ob er, der pfundzoller, in verrichtung seines ambtes sich der gebühr erweise
    1646 Eheberg,StraßbVG. 719
unter Ausschluss der Schreibform(en):