Oberreithandler, m.
Oberreithandler, m.
(übergeordnetes) Mitglied einer Obervormundschaftsbehörde, auch mit Nachlaßangelegenheiten befaßt
vgl.
Reithandler
-
dieweillen daß closter Schotten ... die erbesgerechtigkeit selbsten habe, maßen sye ihnen, clägern, auch eben dise antwortt durch dero dahin geschickhten ober-raithhandlern entbieten lasßen1671 JbWien 15/16 (1959/60) 28
-
so wohl ein zeitlicher ober-rait-handler, als auch die uͤbrige rait-handler kuͤnftighin mit ordentlichen instructionen versehen, ... damit ein ober-rait-handler ... von allen bey der pupillen-rait-cammer vorkommenden handlungen ... information geben koͤnne1715 CAustr. III 789 Faksimile