Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersalzfaktor

Obersalzfaktor

, m.

Mitglied des Führungs- und Aufsichtspersonals eines Salzwerks
  • daß der dritte theil von allen strafen ... zwischen dem ersten anzeiger derer verbrecher und unsern ober-saltz-factorn ... getheilet werde, daß jener davon 2. tertias, und dieser unam tertiam participire
    1652 CCMarch. IV 2 Sp. 20
  • auf dem obersalzfaktor V. soll ... acht gegeben werden, damit derselbe bei dem salzwesen nicht mehr so schalten und walten könne, wie er bisher gethan
    1722 ActaBoruss.BehO. III 621
  • [Besoldungsliste] ober-salz-factor 6 thl.
    1767 CAug. Forts. I 2 Sp. 776