Oberschöffenschreiber, m.
Oberschöffenschreiber, m.
Gerichtsschreiber eines Kollegiums von Oberschöffen
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es sol ... forthin kein oberschoppenschreiber darinnen mehr gehalten werden, sondern die doctorn sollen alle miteinander die urtel wechselsweise concipiren1574 Leipzig/ZRG.² Germ. 10 (1889) 87 Faksimile
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ober-schoͤppen- und gerichts-schreiber, in Leipzig ... 10 thl. [ausschreiben, ueber die ... kopf-steuer]1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 482 Faksimile