Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberschultheißenamt
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Oberschenk
(Oberschiedsherr)
(Oberschiedsleute)
(Oberschiedsrichter)
Oberschöffe
Oberschöffenschreiber
Oberschreiber
Oberschreiberamt
Oberschulmeister
Oberschultheiß
Oberschultheißenamt
, n.
Amtsstelle, Institution des Oberschultheißen (I)
- das oberschultheisenampt zu K. mit dem hoff daselbst, auch aller nutzung und niessung ... und allen hohen und nidern oberkeiten1534 SchlettstStR. 201Faksimile (ca. 80 KB)
- [Übschr.:] oberschultheyßenambt ... unser gnädigster herr, setzen den zeitlichen oberschultheyssen dahier an und besolden denselben1737 PfälzW. II 566
- die stadtraͤthe ... sind sowohl fuͤr ihre personen als in ruͤcksicht des ganzen rathes der gewoͤhnlichen gerichtbarkeit ihres ober- oder stadtschultheisenamtes unterworfen1788 Thomas,FuldPrR. I 139Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte