Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberschultheißenamt

Oberschultheißenamt

, n.

Amtsstelle, Institution des Oberschultheißen (I) 
  • das oberschultheisenampt zu K. mit dem hoff daselbst, auch aller nutzung und niessung ... und allen hohen und nidern oberkeiten
    1534 SchlettstStR. 201
  • [Übschr.:] oberschultheyßenambt ... unser gnädigster herr, setzen den zeitlichen oberschultheyssen dahier an und besolden denselben
    1737 PfälzW. II 566
  • die stadtraͤthe ... sind sowohl fuͤr ihre personen als in ruͤcksicht des ganzen rathes der gewoͤhnlichen gerichtbarkeit ihres ober- oder stadtschultheisenamtes unterworfen
    1788 Thomas,FuldPrR. I 139
unter Ausschluss der Schreibform(en):