Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberschutzfürst

Oberschutzfürst

, m.

Inhaber des Oberschutzes 
  • das wir [Kurfürst von Sachsen] ... als der oberschutzfurst gedachtem graffen von H. ... inn der vorwaltunge vnnd seiner schutz voigtey ... keinen eingriff thun wollen
    1574 ZHarz 3 (1870) 614