Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersekretär

Obersekretär

, m.

höherer Beamter
  • amptstragende herrn und gelerte leuthe ausz dem rathe, alsz obervoigt, syndici, obersecretarius, kemmerer, landvoigte
    1594 Stieda-Mettig 638
  • [bei der Huldigung der preußischen Stände 1690:] der ober-secretarius S. aber, den erb-huldigungs-eyd ihnen vorlase, welcher auch mit entblo*ßten haͤuptern, aufgerichteten fingern, und mit erhabener stimme freudig nachgesprochen wurde
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 884
  • mit einem schriftlichen deutlichen kanzeleibescheide oder decreto in unserem allerhoͤchsten namen, unter vorgedrucktem koͤnigl. insiegel und mit unterschrift unsers p.t. obersecretairs versehen
    1736 SystSammlSchleswH. I 33
  • der obersecretair des magistrats, welcher die verhandlungen aufgenommen hat, ist keine gerichtsperson
    1810 Rabe,PreußG. X 491
unter Ausschluss der Schreibform(en):