Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersekretär
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Oberschutzgeld
Obersekretär
, m.
höherer Beamter
- amptstragende herrn und gelerte leuthe ausz dem rathe, alsz obervoigt, syndici, obersecretarius, kemmerer, landvoigte1594 Stieda-Mettig 638Faksimile (ca. 35 KB)
- [bei der Huldigung der preußischen Stände 1690:] der ober-secretarius S. aber, den erb-huldigungs-eyd ihnen vorlase, welcher auch mit entblo*ßten haͤuptern, aufgerichteten fingern, und mit erhabener stimme freudig nachgesprochen wurde1720 Lünig,TheatrCerem. II 884Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- mit einem schriftlichen deutlichen kanzeleibescheide oder decreto in unserem allerhoͤchsten namen, unter vorgedrucktem koͤnigl. insiegel und mit unterschrift unsers p.t. obersecretairs versehen1736 SystSammlSchleswH. I 33Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- der obersecretair des magistrats, welcher die verhandlungen aufgenommen hat, ist keine gerichtsperson1810 Rabe,PreußG. X 491Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)