oberst, adj.
oberst, adj.
übergeordnet, vorrangig, in einem hierarchisch gedachten System an höchster Stelle (in Bezug auf Rang, Geltung, Kompetenz, Wirkkraft usw.)
am oberen Ende, obenauf, zuoberst befindlich, oberstes Buch Oberstadtbuch, oberster Stein Burg, oberstes Gewand wie Oberkleid (I)
am äußeren Ende (in fries. Bußtaxen)
genealogisch
oberster Tag Dreikönigstag
Oberste, Oberst, m.
Oberste, Oberst, m.
Person, die in Hinblick auf Macht, Rang oder Würde über anderen steht, Vorsitzender, Vorgesetzter, in Friesland auch Häuptling (I)
Oberbefehlshaber meist bei der Infanterie, Leiter eines Regiments auf administrativer Ebene, seltener im militärischen Dienst
Hochmeister (I) des Deutschen Ordens
Bezeichnung für den Dreikönigstag am 6. Januar