Obersteuereinnahme, f.
Obersteuereinnahme, f.
oberste Steuerbehörde
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die bey der ober-steuer-einnahme bißhero ledig gestandene stelle des directoris1680 AltenburgSamml. I 653 Faksimile
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so ruhet ew. churfürstl. durchl. gnädigsten gefallen, ob sie solchen vorschuss an 1707 thlr. 19 gr. 53/4 pf. aus dem steuer-erario nach und nach bezahlen, und desshalber gnädigste befehl an dero ober-steuer-einnahme ergehen lassen wollen1680 Bökelmann 100
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nachdem auch wegen des directorii in tranck-steuer-sachen zwischen unserer renth-cammer und der ober-steuer-einnahme einige contradiction entstehen wollennach 1718 AltenburgSamml. I 267 Faksimile
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vererbte kammerguͤter sind mit schocken und quatembern zu belegen, und so welche veraͤußert werden, soll die rentkammer mit obersteuereinnahme wegen derer davon zu entrichten habenden abgaben kommunizieren1720 Schwarz,LausWB. I 255 Faksimile
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die ober-steuer-einname zu G. will nur diejenigen adelichen guͤter zur ritter-steuer gebracht wissen, welche ritter-pferde zu stellen haben1758 Estor,RGel. II 689 Faksimile
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hiernächst wird ... deren [tax-ordnung] genaueste beobachtung denen gerichts-obrigkeiten, auch respective denen steuer-einnehmern, bey strafe des doppelten ersatzes des zu viel erhobenen (wovon die hälfte dem interessenten zurückgegeben, die andere hälfte halb aber dem angeber ... halb hingegen der ober-steuer-einnahme berechnet werden soll1784 CSax. I 1180 Faksimile