Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersteuereinnehmer

Obersteuereinnehmer

, m.

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Finanzbeamter der obersten Steuerbehörde
  • soll er kanzler ... die schriften und alle erfolgte briefliche urkunden empfahen und dieselben neben unsern obersteuereinnehmern ... verwahren
    1569 Mudrich,SalzbArchivw. 182
  • P.W., cammer-rath und land-renthmeister, auch ober-steuer-einnehmer 
    1664 Moser,Hofr. I Beil. 355
  • instruction des herrn obersteuereinnehmers 
    1681 CDSiles. 27 S. 294
  • diese generalsteuerabnahmb wird darumben also genennet, weil in B. allemahl 14 tage nach ostern ... die gesammentliche deputati nebst zuziehung derer obersteuereinnehmer auf dem ... rathhause die generalsteuerambtsreitung abnehmen. sonst aber wird in iedem fürstenthumb des fürstenthumbs eigene steuerraitung von denen obersteuereinnehmern gleichfalss abgenommen, die man ... particular-fürstenthumbssteuerraitung ... tituliren könnte
    vor 1741 CDSiles. 27 S. 350
  • die ober-steuer-einnahme hat einen director, vice-director, ober-steuer-einnehmer, von kurfuͤrstlicher und andre von landschaftlicher seite
    1758 Estor,RGel. II 1005
  • der obersteuer-einnehmer führet den empfang der steuergefälle, hat aber keine eigene erkenntniss, sondern muss gegen die säumigen die hülfe der justiz-beamten anrufen
    1802 BeitrStatBerg I 16
  • ober-steuerdirection. 1 director, 1 rath aus dem ober-finanzdepartement, 2 ober-steuerraͤthe, sodann 2 ober-steuereinnehmer 
    1806 Pölitz,Verf. I 1 S. 359
unter Ausschluss der Schreibform(en):