obersthofmarschallisch, adj.
obersthofmarschallisch, adj.
einem Obersthofmarschall zugehörig, zustehend
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pannbiechl im hochgräfflich starhembergisch obristhoffmarschallischen ambt M.17. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 1001 Faksimile
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ist die obrist hof-marschallische gerichtbarkeit ... [der Regierung] also einverleibet, daß alle persohnen, so bishero unter den o.h.m. gerichts-zwang gestanden, ... ihr ... unterworfen seyn1752 Greneck 111 Faksimile