Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersthofmeister
Artikel davor:
Oberstfeldhauptmann
Oberstfeldzeugmeister
Oberstforstmeister
Oberstgeld
Obersthauptmann
Obersthauptmannsstelle
Obersthofmarschall
Obersthofmarschallamt
Obersthofmarschalldienst
obersthofmarschallisch
Obersthofmeister
, m.
Inhaber eines der höchsten Hofämter, häufig mit der Gesamtleitung des Hofstaats betraut
- muͤssen diejenigen, so am kayserl. hofe vor chur- und fuͤrsten die reichs-lehen zu empfahen bevollmaͤchtiget sind, folgendes mercken ... durch den kayserl. herrn obrist-hof-meister ... tag und stund zur belehnung begehretum 1600 Lünig,CJFeud. I 94Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eine ... gesandtschaft an den kaiserlichen hof zu thun ... sich auch bey dem neuen obrist-hofmeister ... und den andern reichs-hofraͤthen ... zu insinuieren1665 Mader,ReichsrMag. III 563
- weilen der pfaltzgraf ehedessen der fuͤrnehmste kayserliche hof-bediente gewesen seye, den man jetzo den obrist-hofmeister nenne1742 Moser,StaatsR. VII 5Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- obrist-hofmeister der ertz-hertzogin1751 Moser,StaatsR. 45 S. 28Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein roͤmischer kayser hat durch die wahl-capitulation gebundene haͤnde und ist verpflichtet, die wuͤrden des obrist-hofmeisters ... mit keiner andern nation zu besetzen, dann gebohrnen teutschen1754 Moser,Hofr. I 80Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unter den kaiserlichen hofämtern sind die vier vornehmsten: der obrist-hofmeister, der obrist-kämmerer, der obristhofmarschall und der obrist-stallmeister1757 RechtVerfMariaTher. 468
- an großen hoͤfen sind gemeiniglich verschiedene sogenannte staͤbe eingefuͤhret ... einer von diesen obersten hofbedienten fuͤhret gemeiniglich den oberstaab uͤber alle. am kaiserlichen und den meisten fuͤrstlichen hoͤfen ist solches der obrist-hofmeister1758 v.Justi,Staatsw. II 574Faksimile (ca. 87 KB)
- bey hof-verrichtungen folgen sie [kayserliche hoͤchste hof-beamte] in diser ordnung aufeinander: 1. der obrist-hofmeister, 2. der obrist-caͤmmerer, 3. der obrist-hof-marschall, 4. der obrist-stallmeister1761 Moser,Hofr. II 95Faksimile - in Google Books
- seine churfuͤrstliche durchlaucht wohnen den geheimen rathssessionibus in hoͤchster person selbst bey, in ihrer abwesenheit aber fuͤhrt der obristhofmeister ... das directorium1770 Kreittmayr,StaatsR. 354Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der obristjaͤgermeister ... [steht] selbst unter dem obristhofmeister1770 Kreittmayr,StaatsR. 107Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nach dem teutschen und europaͤischen voͤlkerrecht werden die ersten hofstaatsbedienungen oder die obristhofaͤmter, als eines oberhofmarschalls und anderer marschaͤlle, obristkaͤmmerers, obriststallmeisters, obristjaͤgermeisters, obristforstmeisters, obristschenken, obristkuͤchenmeisters, obristhofmeisters, etc. nur an alte aͤchte geschlechtsedeleute vergeben1785 Fischer,KamPolR. I 543Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen [wir] ... des reichs aemter am hof ... als ... obristhofmeister, obristkaͤmmerer ... mit keiner andern nation, dann gebohrnen deutschen, oder mit denen, die aufs wenigste dem reiche mit lehenpflichten verwandt ... besetzen1792 Wahlkapitulation/Emminghaus,CJGerm. II 557Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vier lehnbare reichskronämter [in Baiern] ... obersthofmeister ..., oberstkämmerer ..., oberstmarschall ..., oberstpostmeister1817 Klüber,ÖffRecht 677Volltext und Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
- alle erzherzoginnen von Österreich sind nach zurückgelegten vierzehnten jahre großkreuze, und als ein merkmahl unserer besondern huld und gnade wollen wir diese würde auch unserer obersthofmeisterin, den gemahlinnen des ersten und unser obersthofmeisters ... zugestehen1818 MIÖG. 71 (1963) 170