Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberstift

Oberstift

, n.

geographisch motivierte Wortbildung
oberer Teil eines verstreuten Stiftsgebiets eines Bistums
  • daß hinführo, da dergleichen prozeß vorfallen, ... nichts vorgenommen werden soll, es seie dan bey dem oberstifft an unsere weltliche gericht daselbst der prozeß gelangt
    1591 Marx,Trier I 2 S. 113
  • extra ordinary frohnen, wann ihre churf[ürstliche] g[naden] ... ins oberstiefft rayßen
    1668 Olm-AlgesheimRQ. 389
  • sein [geistliches hof gericht] geht über das ober stift ... und nicht über das nieder stift
    1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 441