Oberstleutnantsgage, f.
Oberstleutnantsgage, f.
Besoldung eines Oberstleutnants
-
daß ... kein obrist-lieutenant bestellt, sondern es bey ihro durchlaucht als obristen, jedoch in der obrist-lieutenants-gage ... sein verbleiben haben solle1691 Moser,StaatsR. 29 S. 295 Faksimile