Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberstschiffmeister

Oberstschiffmeister

, m.

vorgesetzte Militärperson, zuständig für Versorgungsschiffe und Pontonbrücken
  • hätte der obristschiffmeister bei zeiten die hohenauzug bestellt, hätt es zu rechten zeit nach Wien gebracht werden können
    1598 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 239