Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberstzunftmeister

Oberstzunftmeister

, m.

Innungsmeister (über mehrere Zünfte?)
  • meister H.B., oberstzunftmeister [Regestbeleg]
    1466 FreiburgHlGeistUrk. II 530
  • der neu erwöhlte herr oberstzunftmeister 
    1652 Koelner,BaselSchlüssel 96
  • die einten darin ich mit herrn obrist zunftmeister dahingefahren, ist von rottem gebliemten dammast gewesen
    1663 Alsatia 1868/72 S. 292