Oberverwaltung, f.
Oberverwaltung, f.
I
Oberaufsicht in der Verwaltung
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welcher die ober verwaltunge aller solcher guͤter befohlen, vndt oberste kasten herren seyn sollen1540 CCMarch. I 1 Sp. 251 Faksimile
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so daß dasselbe [Kirchenratskollegium] ... bey allen ... milden stiftungen ... die unmittelbare oberverwaltung fuͤhret1797 BadKirchInstr. 176
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eine solche aufgezwungene oberverwaltung von seite des staates widerspricht ... den vorschriften des kirchenrechtes1829 Josephinismus V 345
II
oberste Aufsichtsbehörde im Verwaltungswesen
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diese ober-verwaltung wäre eine recht organisirte hof-cammer, welche aus einem praesidenten und aus einer ... anzahl der geschicktesten hof-cammer-räthen ... zu bestehen und eigentlich den controleur aller besonderen verwaltungen der cameral-einkünften abzugeben hätte1761 Kretschmayr-Walter III 112
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ebenso duͤrfen von dem sportelerheber durchaus keine vorschuͤsse aus den sporteln bestritten werden, indem dazu nur die oberverwaltung durch das kreisdirektorium legitimirt werden kann1816 SammlBadStBl. II 345 Faksimile