Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberwaltbote

Oberwaltbote

, m.

an einer 1Mark (I 1) beteiligter Landesherr als Inhaber der höchsten Rechte an der Mark und oberster Leiter der Markangelegenheiten
  • wann auch ausmärker in der mark betretten oder dasz der oberwaldbott oder die seinen darum angeruffen werden, so sollen sie die märker ... helffen schonen
    1493 Wetterau/GrW. III 491