Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberzentgericht

Oberzentgericht

, n.

Halsgericht eines Zentherrn
  • von denen in die ober-centh- und erb-gerichte gehoͤrigen faͤllen
    1666 GothaLO. 107
  • das stadtgericht war von den ältesten zeiten her die eigene erste instanz für alle bürger in der stadt und mit demselben war der schöpfenstuhl oder das hochnotpeinliche gericht verknüpft ... jetzo führt es den namen oberzentgericht 
    18. Jh. Flurschütz,Würzb. 47 Anm. 176