Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberzentgericht
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Oberwagenmeister
Oberwähre
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Oberwaldschultheiß
Oberwaltbote
Oberwartgraf
Oberweinherr
(Oberwere'buße)
Oberzehntner
Oberzent
Oberzentgericht
, n.
Halsgericht eines Zentherrn
- von denen in die ober-centh- und erb-gerichte gehoͤrigen faͤllen1666 GothaLO. 107Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- das stadtgericht war von den ältesten zeiten her die eigene erste instanz für alle bürger in der stadt und mit demselben war der schöpfenstuhl oder das hochnotpeinliche gericht verknüpft ... jetzo führt es den namen oberzentgericht18. Jh. Flurschütz,Würzb. 47 Anm. 176