Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberziesemeister
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Oberwaldschultheiß
Oberwaltbote
Oberwartgraf
Oberweinherr
(Oberwere'buße)
Oberzehntner
Oberzent
Oberzentgericht
Oberzentner
Oberzeugmeister
Oberziesemeister
, m.
leitender Beamter im Akzisewesen
- so ist das verbott dem oberziesemeister beschehen, den altmärckern ihre quoten vom scheffelgroschen nicht folgen zu lassen, blos dahin gemeintt gewesenn, sie dardurch zur audientz zu bringen1607 ActaBrandenb. III 79
- daß hinfuͤhro kein muͤhlenmeister ... angenommen ... werden solle, es habe denn derselbe ... fuͤr unserm ober- und unter-ziesemeister aller orten den gedruckten eyd wuͤrcklich abgeleget1676 CCMarch. IV 4 Sp. 98Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin