Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberziesemeister

Oberziesemeister

, m.

leitender Beamter im Akzisewesen
  • so ist das verbott dem oberziesemeister beschehen, den altmärckern ihre quoten vom scheffelgroschen nicht folgen zu lassen, blos dahin gemeintt gewesenn, sie dardurch zur audientz zu bringen
    1607 ActaBrandenb. III 79
  • daß hinfuͤhro kein muͤhlenmeister ... angenommen ... werden solle, es habe denn derselbe ... fuͤr unserm ober- und unter-ziesemeister aller orten den gedruckten eyd wuͤrcklich abgeleget
    1676 CCMarch. IV 4 Sp. 98