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Oblei

, f. u. n.
I Gabe an die Kirche oder an eine geistliche Stiftung (oft zur Unterhaltung einer Seelenmesse), Abgabe (auch übergehend zur Bezeichnung einer konkreten Abgabe), auch unzulässige Gabe an einen Ratmann
II aus Obleien (I) zusammengesetztes selbständiges kirchliches Vermögen, auch Verwaltungsstelle; "an manchen deutschen Hochstiften ... stiftungsmäßig gebundene Gütermassen und nutzbare Rechte ..., auch inkorporierte Pfarreien, die im stiftischen Eigentum standen, aber den einzelnen Domherren zur Nutzung als Ergänzung ihrer Pfründe zugeteilt wurden" Feine,KirchlRG.4 385 Anm. 11
III die an einem bestimmten Jahrestag abzuhaltende Seelenmesse für einen Verstorbenen aufgrund einer Oblei (I) 
IV Gemeinde(bezirk), Gemeindeparzelle, Teil einer Großpfarre (vgl. SchlernSchr. 63 S. 130)
V hier: "die zur "Ledigung" von der peinlichen Strafe an den Richter gezahlte Ablösungssumme" (Erkl. Hrsg.)
I Amtsstelle, Behörde zur Verwaltung von Obleien (I) 
II Posten, Aufgabenbereich eines Obleiers (I) 
Verzeichnis der Obleieinkünfte

Obleier

, m.
I Einnehmer und Verwalter der Obleien (I), auch mit der Kompetenz, Gericht abzuhalten
II hierher? Bewirtschafter eines Obleiguts?
Einnehmerin und Verwalterin der Obleien (I) im Frauenkloster
Ertrag aus einer Oblei (I) 
Abgabe bei Besitzwechsel eines zu einer Oblei (I) gehörenden Anwesens?
Gebäude, das der Verwaltung der Obleien (I) dient?
wie Obleier (I) 
wie Obleier (I) 
Schwein als Abgabe an eine Abtei
Teilung von Obleieinkünften
Wein, der einem geistlichen Stift gereicht wird
wie Obleigülte