Obmann, m., pl. auch Obleute
Obmann, m., pl. auch Obleute
Vermittler, Schiedsrichter, auch oberster Schiedsmann, der bei Stimmengleichheit der Schiedsleute entscheidet, dann auch Vorsitzender eines Richterkollegiums
Richter in einem Landfriedensbund
Vorgesetzter eines Gremiums, Vertreter der Obrigkeit, auch Gemeindevorsteher oder Mitglied des Gemeindevorstands, Vorsteher der Zünfte oder eines Handwerksverbands, allgemein mit Aufsichtsfunktionen betraute Person
wie Obermann (IV)
Mitglied einer Vormundschaftsbehörde, auch Vorsitzender des Waisengerichts
"Verwalter aller säkularisierten Klostergüter seit der Reformation" SchweizId. IV 245