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Obrigkeit

, f., Oberkeit, f.
I Herrschaft, Hoheit, Gewalt, Machtbefugnis, Hoheitsrecht und daraus fließende Ansprüche materieller und immaterieller Art; häufig in Mehrfachformeln zur Kennzeichnung aller Herrschaftsrechte
II Hoheitsträger, Herrschaftsinstitution auf allen hierarchischen Herrschaftsebenen, Aufsichts- oder Exekutivbehörde, Gericht; hohe Obrigkeit häufig in der Bedeutung Landherrschaft 
III Gerichtsbarkeit, Befugnis zur Rechtsprechung, meton. auch Ausübung der rechtsprechenden Gewalt
IV Gebiet oder Bereich einer Obrigkeit (II), auch Gerichtssprengel

obrigkeitlich

, adj., adv., oberkeitlich, adj., adv.
zur Obrigkeit (II) gehörend, von der Obrigkeit (II) ausgehend, angeordnet; obrigkeitliche Hand, obrigkeitlicher Arm Inhaber einer Herrschaftsposition
obrigkeitliche Stellung, Position, auch Aufgabe
Entscheidung einer obrigkeitlichen Behörde im Rahmen ihres Ermessensspielraumes
amtliche Ausstellung eines Schriftstücks
Abgabe an einen Grundherrn
der Obrigkeit (II) zustehende Gebühren und Abgaben, herrschaftliche Gefälle

Obrigkeitshand

, f., Oberkeitshand, f.
wie Obrigkeit (II), auch Ausübung von Herrschaftsrechten
Träger der örtlichen Herrschaftsgewalt
Grenzen einer Obrigkeit (III), auch Herrschaftsgebiet
Vertreter der Obrigkeit (I), herrschaftlicher Amtsträger
Person, die sich mit Worten oder Taten gegen die Obrigkeit (II) richtet, Aufrührer
Status einer Person, der ihn zur Ausübung der Obrigkeit (I) berechtigt
Bestrafung durch die Obrigkeit (II)