Obrigkeitsermessen, n.
Obrigkeitsermessen, n.
Entscheidung einer obrigkeitlichen Behörde im Rahmen ihres Ermessensspielraumes
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doch mag der mutter ... bei ihrer vormundschaftsverwaltung solches zuweilen durch obrigkeitsermessen, welchem sie sich hierinnen gleichwol allerdings zu unterwerfen, nach- ... gelassen werden1666 SachsGothLO./QNPrivatR. II 1 S. 665