Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ochsenhändler
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, m.
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Person, die berufsmäßig mit Ochsen handelt
- berichten, wievil ochsenmerckte im jhar zu B. ... gehalten werden; ... wievil uns davon zu zoll und gleit pflegt zu gefallen und was di ochsenhendler oder treiber uff solchen merckten vor befreihung haben1551 Weimar/QÄWGMD. III 73
- haben ... eingewilliget, daß [in Bramstedt] ... ein erhoͤheter Rohlandt auf einem gruͤnen anger am offenen wege, welcher nach Hamburg fuͤhret, worunter die brabandische kaufleute und ochsen-haͤndler ihre contracten schliessen, und rechtliche entscheidung in streitigkeiten gewaͤrtig seyn, ... wiederum aufgerichtet werden moͤge1652 CCHolsat. III 1355Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- denen ochsenhandlern aber, so im summer das viech zusambkaufen und alßdan ihren nachbahrn zu schaden heufig in die waid eintreiben [wird dies verboten]1730/47 OÖsterr./ÖW. XIII 16