Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ochsenkauf

Ochsenkauf

, m.

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Kauf (I) von Ochsen
  • wardt E. deß zols oder maut, so man auß dem ochsenkauff zu geben schuldig ist, einnehmer
    1619 Lazius,Wien IV 29
  • unter diesem Rolandt [zu Wedel] die streitigkeiten, so allda beym ochsen-kauf und auf ochsen-maͤrckte vorfallen, ohne einzige appellation oder ander remedium suspensivum decidiret werden
    1653 CCHolsat. II 1216
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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