Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Offenbarungseid

Offenbarungseid

, m.

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eidliche Versicherung, daß die Offenbarung des eigenen Vermögens der Wahrheit entspricht
  • der offenbarungs-eyd oder das juramentum manifestationis
    1752 Greneck 362
  • [die Erbverzeichnung] ist hier ... unnoͤthig, wenn etwa ein anderer ... durch letzten willen mit berufen waͤre, indem ... die vorlegung des vermachten stuecks ... zur schaͤtzung fuͤr den accis ohne oͤffentliche erbverzeichnung des ganzen genuͤgt, vorbehaͤltlich jedoch ... den offenbarungs-(manifestations-)eid von einem solchen vermaͤchtnisnehmer zu fordern
    1812 SammlBadStBl. I 966
unter Ausschluss der Schreibform(en):