Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Offenbarungseid
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offenbar
offenbaren
(Offenbarheit)
(Offenbarigkeit)
offenbarlich
(Offenbarlichkeit)
(Offenbarmachung)
Offenbarschaft
Offenbarschreiber
Offenbarung
Offenbarungseid
, m.
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eidliche Versicherung, daß die Offenbarung des eigenen Vermögens der Wahrheit entspricht
bdv.:
Manifestationseid
- der offenbarungs-eyd oder das juramentum manifestationis1752 Greneck 362Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [die Erbverzeichnung] ist hier ... unnoͤthig, wenn etwa ein anderer ... durch letzten willen mit berufen waͤre, indem ... die vorlegung des vermachten stuecks ... zur schaͤtzung fuͤr den accis ohne oͤffentliche erbverzeichnung des ganzen genuͤgt, vorbehaͤltlich jedoch ... den offenbarungs-(manifestations-)eid von einem solchen vermaͤchtnisnehmer zu fordern1812 SammlBadStBl. I 966