Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordensjungfrau

Ordensjungfrau

, f.

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wie Ordenfrau 
  • wie in dem jungfrauen-kloster ... noch bei vierzehn oder fünfzehn frommer ordens-jungfrauen seien
    1559 UrkWürtKlosterfrauen 21
  • ordnunge ..., wie viel ordens jungfrauen und schulkinder, nach groͤsse der einkommen eines jeden klosters, ... unterhalten werden sollen
    1602 CCMarch. VI 1 Sp. 155