Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordensstand

Ordensstand

, m.

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I Mitgliedschaft in einem Orden (V) 
  • darnach haben sie aine [Nonne] nach der andern hinein gehaissen gohn vnd sie gefragt, vnd sie wollen von irem ordenstant abwisen
    16. Jh. FreibDiözArch. 9 (1875) 244
  • wuͤrde er [vatter] zum ordens-stand seine einwilligung nimmer mehr ertheilen
    1762 Cramer,Neb. 28 S. 118
II Ordensgemeinschaft
vgl. Orden (V)
  • wie sich die catholische ordensständt in omnem eventum defensive verhalten sollen
    1720 BlPfälzKG. 25 (1958) 122
  • [es] wird ernsthaft erhoben, daß das heil und ansehen der ordensstände durch die richtigen begrife beförderet werde, welche alle kluge obere von der blühenden aufnahme ihrer klöster bishero gehabt haben
    1771 Josephinismus III 239
unter Ausschluss der Schreibform(en):