Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordinardienst

Ordinardienst

, m.

regulärer Frondienst 
  • es ist ... vergliechen worden, daß erwehnter Z. über drey meilen nicht fahren soll und dagegen zween tage an seinen ordinardiensten abrechnen möge
    1688 QBauernNdLaus. 46