Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordinat

Ordinat

, m.

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Ordinat zu Kirchen Kirchengeräte, die als res sacrae erhöhtem Schutz unterliegen
  • auf kelch und ander ordinat zu kirchen, auf gegrabne sigel, ... auch anders, daz ... verdächtlichs ansechen hat, ... soll niemants kaufmanschaft treiben
    1565 RaurisLR. 224
unter Ausschluss der Schreibform(en):