Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ordnungsrichter

Ordnungsrichter

, m.

in Livland Vorsitzender eines der insgesamt vier Ordnungsgerichte, den "von unbezahlten Edelleuten verwalteten Organen der Landpolizei", die ua. mit der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, mit der "Markt-, Strom- und Strandpolizei", mit der "Inspektion der Wege und Brücken", mit der Steuereinnahme, der "Bestrafung sämmtlicher Polizeivergehen", der "Voruntersuchung sämmtlicher Kriminalverbrechen", der "Ausführung der von den Landgerichten gefällten Urtheilen" befaßt waren (Eckardt,Livland 369)
  • wer ... einem, der etwa in groben delictis, absonderlich durch untreu sich versehen, einen guten paß ertheilet ... soll ... dem ordnungs-richter in zwantzig reichs-thaler ... verfallen sein
    1668 Schmelzeisen,PolO. 367
  • soll ... der geschworne ordnungs-richter desselben creyses an des land-richters ... stelle, das gericht bekleiden
    1671 SammlLivlLR. II 567
  • es sollen in jedem creyse ein ordnungs- oder haken-richter, nebst zwey adjuncten ... geordnet werden
    1671 SammlLivlLR. II 569
  • ordnungsgericht ... war vormals das polizeygericht des kreises in Liefland; den vorsitzer nannte man ordnungsrichter. in Ehstland hoͤrt man jezt oft den kreishauptmann einen ordnungsrichter nennen
    1795 IdLiefl. 165
  • wahrscheinlich ist hier damit der nachherige ordnungsrichter gemeinet; denn man findet noch weiterhin in der nachfolgenden verordnung vom j. 1671 die ordnungsrichterschaft, das ampt genannt
    1821 SammlLivlLR. II 25
unter Ausschluss der Schreibform(en):