Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalgewicht

Originalgewicht

, n.

geeichtes Gewichtsstück, das als Normalmaß gilt
  • welcher saltzseller nun allbereit ein gantz, halb und viertel-pfund hat, der muß solches zum saltz-inspector bringen, und es nach das churfuͤrstliche original-gewichte ... einrichten lassen
    1694 CCMarch. IV 2 Sp. 40