Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalkaufbrief
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Originalkaufbrief
, m.
originaler Kaufvertrag
zu
Kaufbrief
- alß wür vnnser ... herrschafft T. ... vermög woluerferttigten original khauffbriefs vnd vrbar ... kheüfflichen hingeben1627 Wartinger,Tüffer 6
- actl ..., darbey ... ein original khauffbrief ... sich befindet1675 BeitrOÖLk. 52 (1900) 54
- der in A anliegende originalkaufbrief bewaͤhrt mit mehrern, welcher gestalt ich von dem N. seine ... behausung erkauft habe1780 SteirEinl. 46Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wer die garantie seines erbes verlangt, muß zuvor ... die taxation bestellen, und zu dem ende nachstehende dokumente uͤbergeben: ... den originalkaufbrief uͤber dasselbe [erbe], wenn solcher ohne weitlaͤuftigkeit und unkosten herbeygeschafft werden kann1782 v.Berg,PolR. V 774Faksimile - in Google Books