Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalkaufbrief

Originalkaufbrief

, m.

originaler Kaufvertrag
  • alß wür vnnser ... herrschafft T. ... vermög woluerferttigten original khauffbriefs vnd vrbar ... kheüfflichen hingeben
    1627 Wartinger,Tüffer 6
  • actl ..., darbey ... ein original khauffbrief ... sich befindet
    1675 BeitrOÖLk. 52 (1900) 54
  • der in A anliegende originalkaufbrief bewaͤhrt mit mehrern, welcher gestalt ich von dem N. seine ... behausung erkauft habe
    1780 SteirEinl. 46
  • wer die garantie seines erbes verlangt, muß zuvor ... die taxation bestellen, und zu dem ende nachstehende dokumente uͤbergeben: ... den originalkaufbrief uͤber dasselbe [erbe], wenn solcher ohne weitlaͤuftigkeit und unkosten herbeygeschafft werden kann
    1782 v.Berg,PolR. V 774