Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalprivileg

Originalprivileg

, n.

originales Schriftstück, in dem ein Sonderrecht eingeräumt wird
  • habe ich ... die vorberiehrte mür vorgebrachte originalprivilegien, marktsfreiheiten, ordnungen und gewohnheiten ... confirmirt
    1699 OÖsterr./ÖW. XIV 119
  • zuweilen lassen sich auch land-staͤnde von dritten personen, oder communen vidimirte abschrifften ihrer original-privilegien ertheilen, um sich derselbigen in taͤglichen vorfallenheiten statt derer originalien bedienen zu koͤnnen
    1769 Moser,RStändeLand. 1140