Originalschuldverschreibung, f.
Originalschuldverschreibung, f.
wie Originalobligation
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der gerhab begehrte hieruͤber, ein ordentliche verzuͤckts-quittung des erbietens, alsdann die original-schuld-verschreibung aus- und einzuhaͤndigen1670 Abele,Unordn. II 111 Faksimile
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da es in concurs- und liquidations-processen dem kaͤufer des grundstuͤcks nicht allezeit moͤglich ist, die original-schuld-verschreibungen zur loͤschung zu reproduciren1778 NCCPruss. VI 1383 Faksimile
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glaͤubiger, die einem stifte, kirchen, kapitel oder kloster, das dargelehnte kapital aufkuͤndigen, haben zuerst die originalschuldverschreibung dem kamerprokurator vorzuzeigen1790 LexÖstVerordn. 135 Faksimile
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[Übschr.:] von der retradition der ad acta befindlichen original-schuldverschreibungen1798 Hagemann,PractErört. I 186 Faksimile
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bei dem letzten ablosungsbericht muß die original-schuldverschreibung an erstere stelle mit eingeschickt, und von ihr nach geschehener loͤschung im guͤltstab und nach deren annotirung auf die schuldverschreibung zur obersten finanzbehoͤrde uͤbergeben werden, welche sie mit einem einschnitt als kassirt bezeichnet ins archiv zur aufbewahrung uͤbergiebt1806 SammlBadStBl. III 17
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aus der capitals-kündigung kann ich erst dann, wenn ich zur zahlungszeit die originalschuldverschreibungen beibringe, rechte erwerben1807 Rabe,PreußG. IX 74