Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Originalverschreibung
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, f.
I
wie Originalobligation
- herausgebung der originalverschreibung1613 Westfalenland 1927 S. 180
- bei einnehmung deren ihme assignirten pfandschaften gegen auslieferung der original-verschreibung1649 ProtBrandenbGehR. IV 279Faksimile - in Google Books
- in schuldforderungen, die mit unleugbaren briefen und siegeln bewiesen werden, und die keine unehrliche zusage in sich haben, soll auf gerichtliche producirung des original-schuldbriefes oder verschreibung schleunig verholfen ... werden1650 EstRitterLR. 224Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wofern ... das capital vor abfliessung dieser zehen jahren abgestattet seyn wuͤrde; so solle ... der creditor ... die in handen habende original-verschreibung nicht ehender aus haͤnden ... zu geben schuldig seyn, biß ihme die schuldige zinsen ebenmaͤssig vor voll erlegt worden1654 JRA. § 173
- activ-schulden, worüber entweder original-verschreibungen vorhanden, oder die der verstorbene nur vor sich angezeichnet hat1759 SammlVerordnHannov. I 659Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ferners ... tausend drey hundert gulden ... samt ... zinsen ... an mehr erwehnte klaͤgere gegen extradition und cassirung samtlicher original-verschreibungen zu entrichten1762 Cramer,Neb. 38 S. 64Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- falls eine protocollirte schuld ganz oder zum theil soll getilget werden: so muß solches in gegenwart des creditors, oder eines dazu specialiter constituirten gevollmaͤchtigten, eigenhaͤndig von dem p. t. inspector geschehen, und in dem protocoll sowohl auf der originalverschreibung, falls solche nicht, als voͤllig bezahlet, cassiret worden, als auf der in dem nebenbuche davon befindlichen abschrift, notiret werden1767 SystSammlSchleswH. II 1 S. 417Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- in der regel kann jede parthei die von ihr uͤbergebenen original-actenstuͤcke und urkunden, gegen zuruͤcklassung beglaubigter abschriften, wenn solche erforderlich sind, retradirt verlangen. diese zuruͤckforderung gruͤndet sich auf das eigenthum derselben. nur bei schuld- und pfandverschreibungen ist alsdann eine ausnahme zu machen, wenn der glaͤubiger voͤllig bezahlt, oder die forderung desselben fuͤr gesetzwidrig rechtskraͤftig erklaͤrt ist. in beiden faͤllen hat der creditor bei dem besitze der originalverschreibungen gar kein interesse, und das eigenthum derselben stehet nicht weiter ihm, sondern vielmehr dem schuldner zu1798 Hagemann,PractErört. I 186Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
II
originale Beurkundung gegenseitiger Rechte und Pflichten; häufig ein Übergabevertrag
- wann die originalverschreibung, oder andere von den parten volenzogene vertraͤge, gerichtlich ... recognoscirt werden: so sol der gerichtschreiber ... die recognition ... ad acta registriren, vnd die originalia gedoppelt abcopyren lassen1603/05 HambGO. I 30 Art. 4Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- allermaßen solches aus beygelegter copey ... (so jederzeit mit der rechten originall-vorschreibung vnndt investitur zu belegen) mit mehrem zu ersehen1629 HistBeitrPreuß. II 430Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ... der vorgesagte vertrag, und die daruͤber aufgerichtete original-verschreibung ... in seinen vollen wuͤrden und kraft verbleiben1650 HambGSamml. VIII 489Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- müsset ihr besorgen, daß durch den pommerschen kammerpräsidenten ... den liederlichen Dambonet die ihn vorhin ertheilte originalverschreibung abgefordert, an euch zurückgesandt, auch sodann cassiret werde1756 ActaBoruss.SeidInd. I 383