Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ortamt
Ortamt
, n.
nur in Kirchenordnungen belegt
an der Grenze befindliche Behörde
an der Grenze befindliche Behörde
zu
1Ort (X)
- sollen die landstreicher an den grenzen unsers fürstenthumbs und ortemptern abgewisen ... werdenWolfenbüttelKO.(1569) 266Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die [landstreicher] sollen ins landt nicht gelassen, sondern auf den ortampten stracks durch unsere ober- und underamptleut ... zuruckgewiesen werden, daher sie kommen1574 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 479Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
Artikel danach:
(Ortbana)
Ortband
Ortsbeamte
Ortsbesichtigung
Örtchen
Ortsdiener
Ortseinbürgerung
Orteisen
Örter