Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ortamt

Ortamt

, n.

nur in Kirchenordnungen belegt
an der Grenze befindliche Behörde
  • sollen die landstreicher an den grenzen unsers fürstenthumbs und ortemptern abgewisen ... werden
    WolfenbüttelKO.(1569) 266
  • die [landstreicher] sollen ins landt nicht gelassen, sondern auf den ortampten stracks durch unsere ober- und underamptleut ... zuruckgewiesen werden, daher sie kommen
    1574 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 479