Ortsvierer, m.
Ortsvierer, m.
Mitglied eines aus vier Personen bestehenden Gemeindeamtes
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alle jene untertanen, die zugegen sind, es seien gerichtsleute, ortsführer einwohner und ihre knechteum 1630 SchwäbWB. VI Nachtr. 2734 Faksimile