Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Osterbrüchte

Osterbrüchte

, f.

österliche Abgabe an den Pfarrer
  • welches seind die jura jedes orths pastoren ... zur osterlichen zeit von jedem berichtligem zwey eyer; damit aber soll verbotten und abgeschafft sein die osterbruchten 
    1463 Koeniger,SendQ. 252