Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ostermorgensprache

Ostermorgensprache

, f.

Morgensprache (I 1) am Osterfest
  • sollen die speise-herren, cämmerer undt andere ambtspersonen jährlich in der oster morgensprache ohne einige exception ihre special rechnung vor der gesambten gülde untadelhafft abzulegen [schuldig sein]
    1668 Ramdohr,MagdebSeidInn. 98