Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Osternacht

Osternacht

, f.

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die Nacht auf den Ostersonntag
  • soll auch der rath die bösen buben, so in der christnacht und osternacht in den kirchen alle büberei treiben, durch die stadtdiener heraus jagen oder in die thürme setzen lassen, damit ... die gottfürchtigen an ihren christlichen gebete nicht mögen gehindert ... werden
    1574 Mark Brandenburg/Sehling,EvKO. III 167
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