Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): päpstisch

päpstisch

, adj.

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wie päpstlich, auch pejorativ gemeint
  • 1530 ZBayrKG. 36 (1967) 85
  • wollen wir, das die pfarher die bebstischen missbreuche, als falsche lahr ... abstellen
    1544/45 Merseburg/Sehling,EvKO. I 2 S. 13
  • kurze ... ursach, warumb die bebstisch meß nicht zu gedulden
    1545 Nürnberg/Sehling,EvKO. XI 491
  • solche einsatzung mir hochbeschwerlich nit allein meiner person, sonder furnemlich der christlichen religion halben die dieser bapstisch abbt abthun und sein bapsthum daregegen anrichten wurde
    1559 ArchRefG. 8 (1910/11) 283
  • [Übschr.:] kurze .. ursache, warum die paͤbstische meß nicht zu dulten, sondern allenthalben bey den christen abgeschaffet, und ... das abendmahl ... soll angerichtet werden
    1746 CCBrandenbCulmb. I 3
  • alle rechte sind bey uns entweder einheimische oder fremde ... zu den erstern rechnet man die alten gesetze ... zu den letzern aber das paͤbstische, roͤmische und longobardische
    1762 Wiesand 888
unter Ausschluss der Schreibform(en):