paktieren, v.

übereinkommen, einen Vertrag abschließen, etwas vereinbaren
  • es soll auch umb wuecher niemants pactirn noch verträg helfen machen ..., der kains sigln, pëtschaften noch verfërtigen, wie dan zu Wurmbß im reichstag auch furgenumen ist
    1565 RaurisLR. 211 Faksimile
  • wo ein erbschafft oder theilung beschäch, ... so mag es in jahrs fristung außgenohmen werden, es wäre dann sach, das man pactiert hätte, alßdann ist es für sich selbst
    1592 GraubündenRQ. B I 3 S. 127 Faksimile
  • solle iedweederer ... seinen glaubigern ... uf die pactirte termin ... die zünsungen treulich abstatten
    1688 OÖsterr./ÖW. XII 92
  • man supponirt dabey [vergleich] nicht nur leute, welche pactiren koͤnnen, sondern auch eine strittig- und zweifelhafte sache
    1768 CompCodBav. 487