Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pantoffelgeld
Artikel davor:
Panisterei
Panit
Pankräzer
Pännung
Pans
Pansen
Panstein
Pantaleonsgeld
Pantier
Pantoffel
Pantoffelgeld
, n.
I
Abgabe der Brauer zugunsten der Landesherrin?
- anlangend das pantoffel-geld vor die landes-fuͤrstinn, stellen wir dahin, was eine gantze landschafft diesfals aus sonderlicher zuneigung ihrer gnaͤdigen landes-fuͤrstinn ... zuerkennen wird1659 Hadeln/HadelnPriv. 291Faksimile (ca. 156 KB)
II
eine unrechtmäßige Sonderzahlung, die den Brauern durch Schankwirte abverlangt wird
- [daß] denen kruͤgern weiters nicht als das 20. sogenandte schenck-faß, und kein pantoffel- licht- annehme-, jahrmarckt-geld ... von denen bierwirthen entrichtet ... werden soll1713 CCMarch. IV 4 Sp. 148Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- da auch uͤberdem die brauer und bierwirthe bishero auf verschiedene art wieder die bisherige observantz und billigkeit beschweret ... worden, ... sowohl dem kruͤger als der gemeinde allerley eigenmaͤchtige imposten, unter dem nahmen von licht- und toͤpffe-geld, jahrmarckts- zapffen- schenck- und pantoffel-geld ... zu erlegen: als wollen wir alle diese ... plackereyen gaͤntzlich abgestellet wissen1714 CCMarch. IV 4 Sp. 165Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin