Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pantoffelgeld

Pantoffelgeld

, n.


I Abgabe der Brauer zugunsten der Landesherrin?
  • anlangend das pantoffel-geld vor die landes-fuͤrstinn, stellen wir dahin, was eine gantze landschafft diesfals aus sonderlicher zuneigung ihrer gnaͤdigen landes-fuͤrstinn ... zuerkennen wird
    1659 Hadeln/HadelnPriv. 291
II
eine unrechtmäßige Sonderzahlung, die den Brauern durch Schankwirte abverlangt wird
  • [daß] denen kruͤgern weiters nicht als das 20. sogenandte schenck-faß, und kein pantoffel- licht- annehme-, jahrmarckt-geld ... von denen bierwirthen entrichtet ... werden soll
    1713 CCMarch. IV 4 Sp. 148
  • da auch uͤberdem die brauer und bierwirthe bishero auf verschiedene art wieder die bisherige observantz und billigkeit beschweret ... worden, ... sowohl dem kruͤger als der gemeinde allerley eigenmaͤchtige imposten, unter dem nahmen von licht- und toͤpffe-geld, jahrmarckts- zapffen- schenck- und pantoffel-geld ... zu erlegen: als wollen wir alle diese ... plackereyen gaͤntzlich abgestellet wissen
    1714 CCMarch. IV 4 Sp. 165