Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Papierverkauf

Papierverkauf

, m.

Handel mit Papier (I) 
  • haben wihr ... die buchbindere ... dahin privilegiiret ... daß nicht allein nuhr sie den pappier-verkauff ... sondern sie auch allein die calender vndt ander ... buͤcher ... zu feylem kauff haben sollen
    1682 HessSamml. III 401
  • einschraͤnkung der papirmacher im papirverkauf 
    1780 Weisser,RHandw. 383