Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Parteisache
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Parteienbefehl
parteien
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Parteihofrat
parteiig
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Parteilichkeit
(Parteimann)
Parteienrat
Parteisache
, f.
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Bestw. auch pl.
(Rechts-) Angelegenheit zwischen (Prozeß-) Parteien (I)
(Rechts-) Angelegenheit zwischen (Prozeß-) Parteien (I)
vgl.
Parteienhandel (I)
- supplication, missiven oder ander schriften, die parteisachen betreffen1526 Fellner-Kretschmayr II 94Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- wellen wir, das an unserm hofe [zu allen parteisachen, so iustitiam betreffen] ain steter parteienrath ... alle tag ... nach gelegenhait der händl gehalten werden [soll]1528 Fellner-Kretschmayr II 243Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- was wir aber ausserhalb solcher parthei-sachen mit ihrem bedenken und rathe gewilliget und geordnet, habt ihr aus hernach folgenden artikeln, allenthalb unterschiedlich zu vernehmen1555 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 340Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- so offte parthey-sachen oder brieffe in unsere [markgräfliche] cantzeley einkommen, ... sollen unsere raͤthe ... neben unserm cantzler oder cantzeley-verwalter ... solche brieffe im gesambten rath verlesen, ... erwegen und darauff vorbescheid geben, guͤtlicher handlung sich unterstehen ..., und was also im gemeinen rath beschlossen, damit es desto schleuniger ins werck gesetzet werde, soll unser verwalter macht und gewalt haben, dieselbige abschiede ... zu ertheilen1561 CCMarch. II 1 Sp. 47Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wann aber [im reuter-recht] etwa buͤrgerliche parthey-sachen vorhanden, die nicht gar wichtig, und er [feld-marschalck] mit andern geschaͤfften beladen waͤre, so mag er seinen leutenant das recht halten lassen1570 RAbsch. III 333Faksimile (ca. 97 KB)
- zum dritten soll E.E. kreiß- und aller in- und außlendischer parthiensachen außwarten, auch so verhor darin zu halten, die receß auffrichtenMünsterKzlO.(1574) 251
- in vnseren eigenen cammer oder parthei sachen1587 Ruhnke,Hofmusikkoll. 56
- regierungs- und parthey-sachenum 1600 Weimar/ArchivarHistoriker 444
- reichs-, crayß-, landschafts-, ämbter- und partheyensachen1605 ZWestf. 59, 1 (1901) 53
- [in] parthey- und anderen privatsachen1605? ZWestf. 59, 1 (1901) 57
- processe und rechtfertigungs- oder guͤtliche partheysachen1616/1775 BrschwWolfenbPromt. I 36Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- daß unsere secretarii und sämtliche canzeley-verwandte, wes standes oder würden sie seyn, sich [in partheyen-sachen] dergleichen händel und sachen gänzlich äussern und enthalten1637 GesSammlMecklSchwerin I 50Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- müssen alle und iede partheysachen bey dem obersten hofmarschalck, wofern nicht verzugs halber die eußerste gefahr vorhanden, schriftlich eingebracht werden1658 Strobl,Obersthofm. 143
- der burgermaister solle ... alßdan die ambts- und partheisachen zur ordentlichen ... erledigung [im Rat] vornehmen1690 OÖsterr./ÖW. XII 469
- in unserm reichs-hof-rath und desselben jurisdiction sollen ... alle und jede parthey-sachen, die ... fuͤr unser kayserl. gericht gehoͤren ... angenommen ... werden1705 KlugeBeamte I2 64Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die in parthey-sachen im gerichte abzulegende eide müssen durchaus nach der in unsren gerichts-ordnungen vorgeschriebenen form abgeleget werdenum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 56 § 1
- [Gebührenordnung:] für ein zeugenverhör nach vorschrift der kurfürstl. landesordnung in parteisachen von jeder extrasession 3 fl.1781 Mainz/VjschrSozWG. 8 (1910) 560