Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partiererei

Partiererei

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
betrügerischer Handel oder Tausch
  • soll ... sich niemands unterstehen, ... einigerlei kipperei oder partiererei ... damit [Münzmetall] zu treiben
    1623 Sachsen/QNPrivatR. II 2 S. 69
  • daß mit den rohen, aus den Niederlanden, und den ansee-staͤdten, nacher Leipzig lauffenden silbern, grosse parthiererey getrieben ... wird [um die Akzise zu hinterziehen]
    1675 CAug. II 895
  • parthirerey. wenn einiges lose gesinde sich zusammen schlagen, als die krahm-jungen aus dem gewoͤlbe wahren partiren, in wein-keller verzehren und darin abstibiliret oder mausen ... cave. daß es nicht uͤber 5. ungarische gold guͤlden, oder 10 rthl. werth laͤufft. sonst heist es nicht nur partiren, sondern auch heng auf
    1720 Zipffel,Händel IV 6
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):