Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Partikulargesandte

Partikulargesandte

, m.

Sondergesandter bestimmter Reichsstände
  • [es] will ... die gravatos ... hart druͤcken ..., daß der particular-gesandten unkosten auf dem reichs-tage wollen der haupt-gesandtschafft abgezogen werden, dardurch dises reichs-graͤfliche collegium ... solche particular-gesandtschafften auch re ipsa unterhalten sollen
    1669 Moser,StaatsR. 39 S. 52