Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): partikuliereigennützig

partikuliereigennützig

, adj.

eigennützig, auf den eigenen Vorteil bedacht
  • verordnung, vermittelst welcher den particuliereigennützigen leuten die mittel abgeschnitten, ihres gefallens mit diesen [städtischen] geldern zu gebahren
    1647 ProtBrandenbGehR. III 744