Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): partikuliereigennützig
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partikulier
partikuliereigennützig
, adj.
eigennützig, auf den eigenen Vorteil bedacht
- verordnung, vermittelst welcher den particuliereigennützigen leuten die mittel abgeschnitten, ihres gefallens mit diesen [städtischen] geldern zu gebahren1647 ProtBrandenbGehR. III 744Faksimile - in Google Books